Muss ich auf Eurojackpot-Gewinne Steuern bezahlen?
Nein! Nach geltendem Steuerrecht sind Lotteriegewinne kein Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Daher müssen Lottogewinner auch keine Einkommensteuer auf die Lottomillionen zahlen.
Der Gewinnbetrag wird in voller Höhe überwiesen und bleibt dem Gewinner aus steuerlicher Sicht in voller Höhe erhalten. Allerdings können einige Entscheidungen, wie der Gewinn angelegt wird, wiederum steuerliche Pflichten nach sich ziehen. Einkünfte wie Zinsen, Dividenden, Pacht und Mieten, Kursgewinne oder andere unterliegen der Steuerpflicht und können die Steuerbelastung gegebenenfalls künftig erhöhen.
Was ist bei Schenkungen und Spenden zu beachten?
Glück wird mehr, wenn man es mit anderen teilt: Vielen Gewinnern bei Eurojackpot ist es wichtig, einen Teil ihres Reichtums an Verwandte, gemeinnützige Organisationen oder den Sportverein im eigenen Wohnort zu geben. Wichtig: Dabei kann für Beschenkte unter Umständen eine Steuerpflicht entstehen. Denn für Schenkungen gelten, abhängig vom Verwandtschaftsgrad, unterschiedliche Freibeträge. Spenden hingegen an anerkannte gemeinnützige Organisationen und Vereine sind steuerfrei. Was zusätzlich beachtet werden sollte: Derartige großzügige Entscheidungen darf man nicht überstürzen, sondern jede Schenkung und Spende gut überlegen. Denn diese kann nicht widerrufen werden.
Lust auf Eurojackpot? Mitspielen können Sie in allen Lotto-Annahmestellen und unter www.eurojackpot.de.