Zum Inhalt springen

ANZEIGE

Ein Angebot von

alt text
  1. Startseite
  2. Alle Artikel
  3. Mit Kleingeld zum großen Glück
Bild

Mit Kleingeld zum großen Glück

„Wer den Pfennig nicht ehrt …“ Den allermeisten von uns dürfte es nicht schwerfallen, dieses Sprichwort zu vollenden. Auch wenn Bargeld im Alltag an Bedeutung verliert, werden ausgerechnet der kleinsten Münze weiterhin schier magische Glückskräfte zugeschrieben. Doch woher stammt diese Meinung überhaupt?

Seien Sie ehrlich: Nicht wenige tragen im Portemonnaie permanent einen Glücks-Cent oder sogar noch einen Glücks-Pfennig mit sich herum. Schaden kann es ja nicht. Und wer weiß, vielleicht sorgt die kleine, fast wertlose Münze tatsächlich für etwas mehr Fortune im Alltag. Schließlich heißt es auch „Pfennige aufheben bringt Glück.“

 

Bräuche rund um den Glücks-Cent

Rund um den vermeintlichen Glücksbringer haben sich über lange Jahre teils skurrile Bräuche entwickelt: eine Münze im Brautschuh, ein Cent am Familienfoto in der Küche oder ein Pfennig, der bei einer Seereise über Bord geworfen wird, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten. Bei der Suche nach einer Portion Glück sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt.

 

Die Glückskraft von Kupfer

Manche Münzexperten bringen die hohe Symbolkraft der kleinsten Münze mit ihrem Material in Verbindung: Kupfer wurde früher als „ein Geschenk der Götter“ betrachtet – geeignet, um böse Geister fernzuhalten. Könnte das mit einer Kupfermünze auch funktionieren? Tatsächlich besteht das Ein-Cent-Stück bis heute aus einem Eisenkern mit Kupfer-Ummantelung. Die Herstellung soll sogar teurer sein als der Nominalwert. Ein Grund, warum immer wieder über die Abschaffung des Kleingeldes diskutiert wird.

 

So wertvoll kann ein Cent sein

Gleichzeitig ist das Ein-Cent-Stück laut EZB mit 40 Milliarden Exemplaren die am weitesten verbreitete Münze in der EU. Ein Allerwelts-Gegenstand halt. Und doch können bestimmte Exemplare tatsächlich für finanzielles Glück sorgen. Sammler sind bereit, für rare Münzen tief in die Tasche zu greifen. Ein Beispiel: Ein-Cent-Stücke, bei denen das Prägejahr vergessen wurde, werden mitunter für mehrere Hundert Euro gehandelt. Begehrt sind auch Kleinauflagen, etwa aus dem Stadtstaat San Marino oder aus Monaco.

Ein Blick ins Portemonnaie könnte sich also lohnen – vielleicht schlummert dort unbemerkt ein kleiner Schatz? Und falls nicht, können Sie immer noch auf die Wirkung Ihres Glücks-Cents vertrauen. Schließlich wird am Freitag dieser Woche, 23. Mai, in den USA der „National Lucky Penny Day“ zelebriert. Wäre dies nicht das perfekte Timing, um mit Unterstützung Ihres heimlichen Glücksbringers den Eurojackpot zu knacken?

Lust auf Eurojackpot? Weitere Informationen gibt es in allen Lotto-Annahmestellen oder unter www.eurojackpot.de.

Über den Kolumnenautor

Bild

Oliver Schönfeld

Was ist eigentlich Glück? Ist es ein subjektives Gefühl oder lässt sich Glück objektiv messen? Hat Glück etwas mit Geld zu tun, zum Beispiel mit einem Lotteriegewinn? Denken Menschen in anderen Ländern ähnlich? Dieser und ähnlichen Fragen geht der Kolumnist Oliver Schönfeld jede Woche an dieser Stelle nach. Dabei nimmt er auch die Eurojackpot-Welt unter die Lupe und berichtet hautnah über aktuelle Themen, Trends und Kuriositäten.

Weitere Artikel

Impressum

Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
vertreten durch die Nordwestlotto in Nordrhein-Westfalen GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung Herrn Andreas Kötter (Sprecher) und Frau Christiane Jansen.
Weseler Straße 108-112
48151 Münster

www.westlotto.de
E-Mail: info@westlotto.de
Telefon: +49 251 7006-1222

Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG wird aufgrund von Genehmigungen des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf, (Aufsichtsbehörde) bei der Veranstaltung von LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale, KENO, Spiel 77, SUPER 6, plus5, Die Sieger-Chance, ODDSET, TOTO und Sofortlotterien tätig.

Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG ist im Handelsregister Münster HRA 4379 eingetragen.

Die USt-ID-Nr. der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG lautet: DE122790312.

Verantwortlicher im Sinne des § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag
Axel Weber

Die SPIEGEL-Gruppe ist weder für den Inhalt noch für ggf. angebotene Produkte verantwortlich.