Zum Inhalt springen

ANZEIGE

Ein Angebot von

alt text
  1. Startseite
  2. Alle Artikel
  3. Einfach mal aufräumen – und glücklich werden
Bild

Einfach mal aufräumen – und glücklich werden

Auch wenn wir früher schon unseren Eltern nie glauben wollten: Aufräumen lohnt sich doch! Das Leben wird leichter, beim Ausmisten schaffen wir Freiraum für Neues – und wer weiß, vielleicht entdecken wir irgendwo noch einen Millionen-Gewinn, den wir bisher glatt übersehen haben. So erging es jetzt einem Kanadier.

Der Mensch und das Ordnunghalten – das passt nicht immer gut zusammen. Immerhin zählt „Unordnung“ mit 28,7 Prozent der Nennungen unangefochten zur häufigsten Streitursache unter deutschen Paaren, hat eine Umfrage ergeben. Und auch Chefs bekommen bisweilen die sprichwörtliche Krise, wenn sie durch Büros streifen und das Durcheinander auf vielen Schreibtischen ertragen müssen. Denn Unordnung am Arbeitsplatz ist nicht nur ästhetisch verwerflich. Es kostet vor allem jede Menge Zeit und somit Geld. Durchschnittlich 13 Prozent der (bezahlten) Arbeitszeit geht in deutschen Firmen fürs Suchen drauf. Das sind sechs unproduktive Wochen, die wir durch das selbstgeschaffene Chaos jedes Jahr verlieren.

Was lehrt uns das? Aufräumen macht reich(er) – zumindest die Arbeitgeber, wenn ihre Mitarbeiter nicht ständig suchen müssen, sondern ihre eigentlichen Aufgaben erledigen können. Aber auch in den eigenen vier Wänden kann aus dem Ausmisten eine echte Schatzsuche werden. Haben Sie noch in einer Hose, Jacke oder Handtasche ein Lotterielos vergraben? Vielleicht schlummert unerkannt im Durcheinander Ihr großes Glück?

Für den Kanadier Gregorio De Santis jedenfalls hat sich das Aufräumen seines Kleiderschranks ausgezahlt. Seine Schwester hatte ihn aufgefordert, endlich mal wieder für Durchblick im Kleiderstapel zu sorgen. Mit Erfolg: Im Innenfutter einer Jacke entdeckte der Mann aus Montreal ein Los aus dem letzten Dezember, das er schlichtweg vergessen hatte. Er ging damit zur Annahmestelle und meinte zunächst, auf dem Display einen Gewinnbetrag von 1,75 Dollar zu sehen – bis ihn der Mitarbeiter aufklärte: 1,75 Millionen kanadische Dollar, umgerechnet 1,17 Millionen Euro, hat De Santis gewonnen! In dem Moment sei sein Herz fast stehengeblieben, wird der Mann zitiert.

Was der Glückliche mit seinem Gewinn nun macht, ob er zum Beispiel eine Haushaltshilfe zum regelmäßigen Aufräumen engagiert, ist nicht bekannt. In jedem Fall zeigt das Beispiel: Auch wenn Sie alles andere verlegen – auf Ihren Eurojackpot-Tippschein sollten in jedem Fall gut aufpassen. Denn der kann an diesem Freitag 61 Millionen Euro wert sein…

Lust auf Eurojackpot? Mitspielen können Sie in allen Lotto-Annahmestellen und unter www.eurojackpot.de.

Über den Kolumnenautor

Bild

Oliver Schönfeld

Was ist eigentlich Glück? Ist es ein subjektives Gefühl oder lässt sich Glück objektiv messen? Hat Glück etwas mit Geld zu tun, zum Beispiel mit einem Lotteriegewinn? Denken Menschen in anderen Ländern ähnlich? Dieser und ähnlichen Fragen geht der Kolumnist Oliver Schönfeld jede Woche an dieser Stelle nach. Dabei nimmt er auch die Eurojackpot-Welt unter die Lupe und berichtet hautnah über aktuelle Themen, Trends und Kuriositäten.

Weitere Artikel

Impressum

Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
vertreten durch die Nordwestlotto in Nordrhein-Westfalen GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung Herrn Andreas Kötter (Sprecher) und Frau Christiane Jansen.
Weseler Straße 108-112
48151 Münster

www.westlotto.de
E-Mail: info@westlotto.de
Telefon: +49 251 7006-1222

Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG wird aufgrund von Genehmigungen des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf, (Aufsichtsbehörde) bei der Veranstaltung von LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale, KENO, Spiel 77, SUPER 6, plus5, Die Sieger-Chance, ODDSET, TOTO und Sofortlotterien tätig.

Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG ist im Handelsregister Münster HRA 4379 eingetragen.

Die USt-ID-Nr. der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG lautet: DE122790312.

Verantwortlicher im Sinne des § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag
Axel Weber

Die SPIEGEL-Gruppe ist weder für den Inhalt noch für ggf. angebotene Produkte verantwortlich.